Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit der Adstark Deutschland GmbH geschlossenen Verträge über Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing, Recruiting-Marketing, Social-Media-Marketing, Performance-Marketing, Webdesign sowie sonstige digitale Marketing- und Beratungsleistungen.
1.2 Die AGB sind für den Inhalt der Vertragsbeziehung zwischen der Adstark Deutschland GmbH und dem Auftraggeber maßgebend, soweit nicht im Auftragsformular oder einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Die vorliegenden AGB gelten insbesondere auch dann, wenn die Adstark Deutschland GmbH in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt oder diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht abgeschlossen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebotes der Adstark Deutschland GmbH zustande. Sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist, ist die Adstark Deutschland GmbH an ein Angebot für die Dauer von vier Wochen gebunden.
2.2 Ein Angebot der Adstark Deutschland GmbH wird von einem Kunden oder seinem Erfüllungsgehilfen angenommen durch:
→ schriftliche Bestätigung (z. B. per Brief, E-Mail oder Kommunikationsapps wie WhatsApp oder vergleichbare Messenger-Dienste)
→ mündliche Zusage des Auftraggebers mit anschließender Auftragsbestätigung durch die Adstark, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Werktagen widerspricht.
→ konkludente Handlungen, insbesondere durch Bereitstellung von Informationen oder Materialien, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind (z. B. Logos, Bildmaterial, Zugangsdaten oder Inhalte)
→ Teilnahme an Kick-Off-Terminen, Onboarding-Terminen oder sonstigen projektbezogenen Abstimmungsgesprächen
→ Einladung oder Freigabe zu Werbekonten oder Social-Media-Kanälen
→ Inanspruchnahme oder Entgegennahme von Leistungen.
3. Leistungsbeschreibung
3.1 Adstark Deutschland GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing, Recruiting-Marketing, Employer Branding sowie sonstige digitale Marketing- und Beratungsleistungen.
3.2 Hierzu können insbesondere gehören:
→ Analyse bestehender Marketing- und Recruitingmaßnahmen
→ strategische Beratung und Positionierung als Arbeitgeber
→ Planung, Erstellung und Betreuung digitaler Marketing- und Recruitingkampagnen
→ Betreuung digitaler Kanäle und Plattformen
→ Erstellung von Marketing- und Recruitinginhalten
→ Einsatz technischer Systeme, Softwarelösungen sowie automatisierter oder KI-gestützter Tools.
3.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder einer individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.
3.4 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen, Leads, Einstellungen, Umsätzen oder Reichweiten, wird – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – nicht geschuldet.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Adstark Deutschland GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Inhalte und Vorgaben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Durchführung des Projekts aktiv mitzuwirken und alle hierfür erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen.
4.2 Der Auftraggeber stellt jederzeit die zur Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Daten, Inhalte und Rechte zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Zugangsdaten zu bestehenden Accounts wie Hosting-Systemen, Domains, Websites, Social-Media-Kanälen, Werbekonten, Analyse-Tools oder sonstigen technischen Plattformen die zur Leistungserbringung notwendig sind.
4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen verantwortlichen und entscheidungsbefugten Ansprechpartner zu benennen, der für Abstimmungen, Freigaben und organisatorische Entscheidungen innerhalb angemessener Fristen erreichbar ist. 4.4 Vom Auftragnehmer erstellte Entwürfe, Anzeigen, Inhalte oder sonstige Marketingmaterialien hat der Auftraggeber unverzüglich zu prüfen. Etwaige Korrekturwünsche sind innerhalb von 5 Werktagen nach Vorlage mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Rückmeldung, gelten die Inhalte als genehmigt und freigegeben.
4.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere bei Recruiting- oder Marketingkampagnen, eingehende Bewerbungen oder Anfragen an Werktagen grundsätzlich binnen 48 Stunden zu bearbeiten sowie Rückmeldungen innerhalb angemessener Fristen zu geben. Interne organisatorische, personelle oder betriebliche Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers entbinden diesen nicht von dieser Mitwirkungspflicht. Ausnahmen gelten nur bei unvorhersehbaren, vom Auftraggeber nicht zu vertretenden Umständen.
4.6 Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die auf unzureichende Mitwirkung, verspätete Rückmeldungen oder organisatorische Abläufe im Verantwortungsbereich des Auftraggebers zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Adstark Deutschland GmbH.
4.7 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, ist Adstark Deutschland GmbH berechtigt, unbeschadet weiterer Rechte die Leistungserbringung vorübergehend auszusetzen, Fristen entsprechend anzupassen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
4.8 Sofern zwischen den Parteien ausdrücklich ein Garantie-, Erfolgs- oder Leistungsversprechen vereinbart wird, steht dieses unter dem Vorbehalt der vollständigen und ordnungsgemäßen Mitwirkung des Auftraggebers.
Eine Garantie oder ein sonstiges Erfolgsversprechen entfällt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber:
→ seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt
→ Bewerbungen oder Anfragen nicht innerhalb der vereinbarten Fristen bearbeitet
→ vereinbarte Budgets reduziert, aussetzt oder nicht freigibt
→ bereitgestellte Inhalte oder Maßnahmen eigenmächtig verändert oder stoppt
→ sonstige Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers vorliegen, die die Durchführung der Maßnahmen wesentlich beeinträchtigen.
In diesen Fällen bleibt die Vergütungspflicht des Auftraggebers unberührt.
4.9 Die Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt auch dann bestehen, wenn Leistungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden können.
5. Preise, Aufrechnung, Verzug
5.1 Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Der Umfang der Leistungen sowie die hierfür geschuldete Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.
5.3 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.4 Gerät der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist die Adstark Deutschland GmbH berechtigt, sämtliche Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5.5 Kosten für Leistungen Dritter, insbesondere Werbebudgets auf Plattformen wie Meta, Google oder vergleichbaren Werbeplattformen, sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Vergütung der Adstark Deutschland GmbH, sofern im jeweiligen Angebot oder in einer individuellen Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist. Sofern ein Werbebudget ausdrücklich als Bestandteil eines Leistungspakets vereinbart wurde, gilt dieses als Teil der Gesamtvergütung. In diesem Fall ist Adstark Deutschland GmbH berechtigt, das vereinbarte Werbebudget nach eigenem Ermessen im Rahmen der Kampagnensteuerung einzusetzen.
5.6 Kosten für Drittanbieter, insbesondere für Domains, Hosting, Softwarelösungen, Tools oder sonstige technische Leistungen, sind vom Auftraggeber gesondert zu tragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.7 Kann eine Zahlung per Lastschrift oder über andere vereinbarte Zahlungswege nicht durchgeführt werden und erfolgt eine Rückbelastung, ist die Adstark Deutschland GmbH berechtigt, die hierdurch entstandenen tatsächlichen Kosten dem Auftraggeber weiterzubelasten.
5.8 Rechnungen der Adstark Deutschland GmbH sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Adstark Deutschland GmbH erbringt die vereinbarten Dienstleistungen nach branchenüblicher Sorgfalt unter Einsatz ihres fachlichen und technischen Know-hows im Bereich Online-Marketing, Recruiting-Marketing und digitaler Beratung.
6.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet Adstark Deutschland GmbH keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl von Bewerbungen, Leads, Einstellungen, Umsätzen, Reichweiten oder sonstigen Ergebnissen.
6.3 Adstark Deutschland GmbH prüft grundsätzlich nicht, ob die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte sowie für die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrechts.
6.4 Adstark Deutschland GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.5 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Adstark Deutschland GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.6 Eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
6.7 Adstark Deutschland GmbH haftet nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen von Drittanbietern oder Plattformbetreibern, insbesondere nicht für die Ablehnung, Einschränkung, Sperrung oder Löschung von Werbeanzeigen, Werbekonten, Social-Media-Accounts oder sonstigen Inhalten durch Plattformen wie Meta, Google oder vergleichbare Anbieter.
6.8 Adstark Deutschland GmbH haftet nicht für Störungen, Einschränkungen oder Ausfälle, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen von Internetverbindungen, Servern, Hosting-Dienstleistern, Tracking-Systemen, Softwarelösungen, Werbeplattformen oder sonstigen technischen Infrastrukturen sowie Wartungsarbeiten, sicherheitsbedingte Maßnahmen, Systemupdates oder sonstige Eingriffe durch Drittanbieter.
6.9 Für Datenverluste haftet Adstark Deutschland GmbH nur insoweit, als der Auftraggeber sichergestellt hat, dass die betroffenen Daten aus vorhandenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.10 Soweit die Leistungserbringung für Adstark Deutschland GmbH aufgrund von Umständen unmöglich oder unzumutbar wird, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, ist Adstark Deutschland GmbH von der Leistungspflicht befreit. In diesem Fall richten sich die Rechte des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften.
7. Garantie für das Produkt “Adstark Sprint"
7.1 Sofern im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart, gewährt die Adstark Deutschland GmbH im Rahmen des Produkts „Adstark Sprint“ eine leistungsbezogene Garantie hinsichtlich der Umsetzung der vereinbarten Recruiting- oder Marketingmaßnahmen.
Soweit im Angebot konkret definiert, kann sich diese Garantie auch auf eine bestimmte Anzahl qualifizierter Bewerbungen oder Einstellungen beziehen. Die Einzelheiten der Garantie ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
7.2 Die Garantie setzt eine aktive, strukturierte und fortlaufende Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Hierzu verpflichtet sich der Auftraggeber insbesondere:
a) Durchführung eines ordnungsgemäßen Recruitingprozesses
– Durchführung strukturierter und ernsthafter Vorstellungsgespräche
– zeitnahe Bearbeitung eingehender Bewerbungen, grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden an Werktagen
– nachvollziehbare Dokumentation von Entscheidungen im Recruitingprozess
b) Marktgerechte Ausgestaltung der Position
– realistische Anforderungen an Qualifikation und Erfahrung
– marktübliche Vergütung und Arbeitsbedingungen
– klare und zutreffende Stellenbeschreibung
c) Sachliche Bewertung von Kandidaten
– keine sachlich unbegründete Ablehnung geeigneter Bewerber
– nachvollziehbare Begründung von Absagen, sofern diese zur Optimierung der Maßnahmen erforderlich ist
d) Verlässliche Kommunikation
– zeitnahe Rückmeldungen im Recruitingprozess
– Einhaltung gemeinsam abgestimmter Abläufe und Entscheidungsfristen
e) Vertragstreue und Zahlungspflichten
– fristgerechte Zahlung sämtlicher vereinbarter Vergütungen
– keine eigenmächtige Unterbrechung, Änderung oder Beendigung vereinbarter Maßnahmen
7.3 Der Garantieanspruch entfällt, sofern der Auftraggeber eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt oder Umstände in seinem Verantwortungsbereich vorliegen, die die Durchführung oder Wirksamkeit der Maßnahmen wesentlich beeinträchtigen.
Dies gilt auch bei Änderungen von Marktbedingungen, Plattformrichtlinien oder sonstigen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Adstark Deutschland GmbH. Das Erlöschen der Garantie berührt nicht die Vergütungspflicht des Auftraggebers.
7.4 Im Falle eines Garantiefalls ist Adstark Deutschland GmbH zunächst berechtigt, angemessene Nachbesserungsmaßnahmen durchzuführen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht erst, wenn eine Nachbesserung nachweislich nicht möglich ist und die Gründe hierfür ausschließlich im Verantwortungsbereich der Adstark Deutschland GmbH liegen.
7.5 Werbebudgets, Mediaausgaben sowie Kosten für Plattformen, Tools oder sonstige Drittanbieter gelten als durchlaufende Posten und sind unabhängig vom Eintritt eines Garantiefalls nicht erstattungsfähig.
8. Keine Exklusivität
8.1 Adstark Deutschland GmbH ist berechtigt, gleichzeitig mehrere Auftraggeber zu betreuen, auch wenn diese in derselben oder einer vergleichbaren Branche tätig sind oder identische, ähnliche oder konkurrierende Leistungen anbieten.
8.2 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Branchenexklusivität, Gebietsschutz oder Konkurrenzschutz besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9. Geheimhaltung
9.1 Auftraggeber und Adstark Deutschland GmbH verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstigen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
9.2 Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere strategische Planungen, Marketing- und Recruitingkonzepte, Preis- und Kalkulationsmodelle, Kampagnendaten, Zugangsdaten, technische Informationen, interne Prozesse sowie sonstige nicht öffentlich zugängliche geschäftliche Informationen.
9.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
– der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
– allgemein zugänglich sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden,
– aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
9.4 Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
10. Wettbewerbsrecht, Rechte Dritter, Freistellung
10.1 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, insbesondere hinsichtlich Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht sowie sonstiger gesetzlicher Vorschriften.
10.2 Der Auftraggeber stellt Adstark Deutschland GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von rechtswidrigen oder fehlerhaften Inhalten entstehen, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder freigegeben wurden.
10.3 Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten.
10.4 Adstark Deutschland GmbH ist berechtigt, Leistungen auszusetzen oder Inhalte nicht zu veröffentlichen, sofern konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verstoßen.
11. Urheberrechte
11.1 Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung durch die Adstark Deutschland GmbH erstellten Konzepte, Strategien, Inhalte, Designs, Texte, Anzeigen, Kampagnenstrukturen, technischen Setups sowie sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechten.
11.2 Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11.3 Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder Übertragung der Nutzungsrechte bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Adstark Deutschland GmbH.
11.4 Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Adstark Deutschland GmbH.
11.5 Nicht umgesetzte oder abgelehnte Konzepte, Entwürfe oder Strategien dürfen vom Auftraggeber weder genutzt noch an Dritte weitergegeben werden.
11.6 Adstark Deutschland GmbH ist berechtigt, generelle Methoden, Strategien, Know-how, Strukturen sowie nicht kundenspezifische Bestandteile der erbrachten Leistungen uneingeschränkt auch für andere Auftraggeber zu verwenden.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
12.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt eine Mindestlaufzeit von drei Monaten als vereinbart.
12.2 Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
12.3 Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4 Eine Kündigung vor Beginn der Leistungserbringung ist ausgeschlossen, sofern Leistungen bereits beauftragt, vorbereitet oder Kapazitäten hierfür eingeplant wurden.
12.5 Kündigungen bedürfen der Textform.
12.6 Eine Kündigung führt nicht automatisch zur sofortigen Einstellung laufender Marketing- oder Recruitingmaßnahmen. Adstark Deutschland GmbH ist berechtigt, bereits begonnene oder vertraglich vorbereitete Maßnahmen ordnungsgemäß abzuschließen, soweit dies zur sachgerechten Durchführung oder Beendigung der Kampagnen erforderlich ist.
12.7 Bereits geplante, beauftragte oder begonnene Leistungen sowie hiermit verbundene Kosten, insbesondere für Werbemaßnahmen, Media-Budgets, Drittanbieterleistungen, Produktionsleistungen oder sonstige projektbezogene Aufwendungen, bleiben auch im Falle einer Kündigung vom Auftraggeber in vollem Umfang zu vergüten.
12.8 Vereinbarte Einrichtungs-, Setup- oder Konzeptionsleistungen gelten als eigenständige Leistungen und sind auch im Falle einer vorzeitigen Kündigung nicht rückerstattungsfähig.
13. Referenzen
13.1 Adstark Deutschland GmbH ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen.
13.2 Dies umfasst insbesondere die Nennung des Unternehmensnamens, die Verwendung von Logos, Projektbeschreibungen, erstellten Inhalten sowie anonymisierte Leistungskennzahlen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
13.3 Der Auftraggeber kann der Nutzung aus wichtigem Grund in Textform widersprechen.
14. Haftung für Produkte und Dienstleistungen Dritter
14.1 Die Leistungen der Adstark Deutschland GmbH basieren teilweise auf der Nutzung von Software, Plattformen, technischen Infrastrukturen oder Dienstleistungen von Drittanbietern, insbesondere Werbeplattformen wie Meta, Google oder vergleichbaren Anbietern.
14.2 Adstark Deutschland GmbH hat keinen Einfluss auf die technische Verfügbarkeit, Funktionsweise, Weiterentwicklung, Richtlinien, Algorithmen oder Entscheidungen dieser Drittanbieter.
14.3 Änderungen von Plattformrichtlinien, technischen Systemen, Algorithmen oder Nutzungsbedingungen können Auswirkungen auf Reichweiten, Kampagnenleistung, Tracking oder sonstige Ergebnisse haben, ohne dass dies im Einflussbereich der Adstark Deutschland GmbH liegt.
14.4 Soweit Drittanbieter eigene Vertragsbedingungen vorsehen, gelten diese ergänzend. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese einzuhalten.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Freiburg im Breisgau, soweit gesetzlich zulässig.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.